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BFH Urteil v. - IX R 10/80 BStBl 1985 II S. 709

Gesetze: EStG 1974/1975 § 10 Abs. 1 Nr. 1EStG 1974/1975 § 12 Nr. 2

Zum Sonderausgabenabzug einer gegen Gegenleistung übernommenen dauernden Last

Leitsatz

Entgeltlich im Austausch mit einer Gegenleistung übernommene dauernde Lasten können nur insoweit als Sonderausgaben abgezogen werden, als der Wert der wiederkehrenden Leistungen den Wert der Gegenleistung übersteigt (Fortführung von , BFHE 83, 568, BStBl III 1965, 706).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 709
XAAAA-92109

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