Hans-Joachim Kanzler, Gerhard Kraft, Swen Oliver Bäuml, Franz Jürgen Marx, Frank Hechtner, Stephan Geserich

Einkommensteuergesetz Kommentar

9. Aufl. 2024

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Kanzler, Kraft, Bäuml, u.a. - Einkommensteuergesetz Kommentar Online

§ 118 Energiepreispauschale im Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren

Frank Hechtner (Januar 2024)

A. Allgemeine Erläuterungen

1Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Das Gesetz legt in § 118 EStG eine weitere Form der direkten (vorläufigen) Auszahlung der Energiepreispauschale fest. Während die Auszahlung an Arbeitnehmer über den Arbeitgeber primär zu erfolgen hat nach § 117 EStG, ist dies bei Selbständigen oder Gewerbetreibenden nicht möglich. Damit diese bereits vor Festsetzung der Energiepreispauschale von dieser profitieren können, wird in § 118 EStG eine Reduktion der Einkommensteuer-Vorauszahlung festgelegt.

2Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: Es wird auf die Ausführungen zu § 112 EStG (KKB/Hechtner, § 112 EStG) und der Einführung einer Energiepreispauschale verwiesen. § 118 EStG wurde mit dem Steuerentlastungsgesetz vom erstmalig in das EStG aufgenommen.

3Verhältnis zu anderen Vorschriften: § 118 EStG regelt das Verfahren über die Reduktion der Einkommensteuer-Vorauszahlung und steht damit im Zusammenhang mit § 115 EStG. Zugleich ist dieser Regelungsgehalt in Abgrenzung zur Auszahlung nach § 117 EStG zu verstehen.

4Anwendungszeitpunkt und Inkrafttreten: Nach Art. 4 Abs. 2 Steuerentlastungsgesetz 2022 sind die Regelungen zur Energiepreispauschale mit Wirkung...

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