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BFH Urteil v. - VI R 126/88 BStBl 1993 II S. 155

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1LStDV § 1 Abs. 2

Stromableser sind Arbeitnehmer, auch wenn ,,freie Mitarbeit'' vereinbart worden ist

Leitsatz

Stromableser können auch dann Arbeitnehmer sein, wenn die Vertragsparteien ,,freie Mitarbeit'' vereinbart haben und das Ablesen in Ausnahmefällen auch durch einen zuverlässigen Vertreter erfolgen darf.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 155
BFH/NV 1993 S. 6 Nr. 2
WAAAA-94354

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