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BFH Urteil v. - XI R 29/91 BStBl 1993 II S. 29

Gesetze: EStG 1979 §§ 10d, 26

Wird die Einkommensteuer im Verlustrücktragsjahr durch Zusammenveranlagung auf 0 DM festgesetzt, obgleich vor Unanfechtbarkeit des Bescheides die getrennte Veranlagung beantragt wurde, die bei einem niedrigeren Verlustrücktrag ebenfalls zu einer Einkommensteuer von 0 DM geführt hätte, so ist der Berechnung des Verlustvortrags der niedrigere Verlustrücktrag zugrunde zu legen

Leitsatz

Wird die Einkommensteuer im Verlustrücktragsjahr durch Zusammenveranlagung auf 0 DM festgesetzt, obgleich vor Unanfechtbarkeit des Bescheids die getrennte Veranlagung beantragt wurde, die bei einem niedrigeren Verlustrücktrag ebenfalls zu einer Einkommensteuer von 0 DM geführt hätte, so ist der Berechnung des Verlustvortrags der niedrigere Verlustrücktrag zugrunde zu legen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 29
BFH/NV 1992 S. 81 Nr. 12
OAAAA-94416

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