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BFH Urteil v. - I R 72/92 BStBl 1993 II S. 801

Gesetze: KStG 1977 § 8 Abs. 3 Satz 2KStG 1977 § 27 Abs. 3 Satz 2

- Verdeckte Gewinnausschüttung bei einer Steuerberatungsgesellschaft, die die Steuerberatung der konzernangehörigen Gesellschaften übernimmt - Zeitpunkt des Vermögensabflusses bei verhinderter Vermögensmehrung

Leitsatz

1. Wird innerhalb eines Konzerns eine Steuerberatungsgesellschaft gegründet, die die Steuerberatung der konzernangehörigen Gesellschaften übernimmt, so sind letztere gehalten, die Dienstleistungen der Steuerberatungsgesellschaft nach der maßgebenden Gebührenordnung zu entgelten. Ein unangemessen niedriges Entgelt kann verdeckte Gewinnausschüttung i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 1977 sein.

2. Bei einer verhinderten Vermögensmehrung tritt der Vermögensabfluß zeitlich gesehen in dem Augenblick ein, in dem die verhinderte Vermögensmehrung bei einer unterstellten angemessenen Entgeltsvereinbarung sich nach allgemeinen Realisationsgrundsätzen gewinnerhöhend ausgewirkt hätte.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 801
BFH/NV 1993 S. 70 Nr. 11
QAAAA-94651

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