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BFH Urteil v. - IV R 42/93 BStBl 1994 II S. 385

Gesetze: AO 1977 § 174 Abs. 4 Satz 1 und 2AO 1977 § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3EGAO 1977 Art. 97 § 9 und § 10FGO § 110 Abs. 1 und 2

Das FA ist bei Erlaß eines Änderungsbescheides nach § 174 Abs. 4 AO 1977 nicht an die im vorangegangenen Änderungsbescheid oder in dem in dieser Sache ergangenen Urteil vertretene Rechtsauffassung gebunden

Leitsatz

Bei Erlaß eines Änderungsbescheids nach § 174 Abs. 4 AO 1977 ist das FA nicht an die im voraufgehenden Änderungsbescheid vertretene Rechtsauffassung gebunden. Das gilt auch für ein in dieser Sache ergangenes Urteil.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 385
BFH/NV 1994 S. 41 Nr. 6
OAAAA-94831

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