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BFH Urteil v. - IX R 122/92 BStBl 1995 II S. 534

Gesetze: EStG §§ 9, 12, 21

Von einem Miteigentümer veruntreute Geldbeträge keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eines anderen Miteigentümers

Leitsatz

Das Veruntreuen von Geldbeträgen durch einen Miteigentümer führt bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht zu Werbungskosten des anderen Miteigentümers.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 534
LAAAA-95279

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