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BFH Urteil v. - X R 143/94

Gesetze: EStG § 10e Abs. 1 Satz 3EStG AO § 15EStG EigZulG § 4 Abs. 2

Leitsatz

Der Klägerin steht der Abzugsbetrag mangels Eigennutzung nicht zu. "Eigenen" Wohnzwecken dient eine Wohnung dann, wenn sie vom Steuerpflichtige selbst und ggf. den mit ihm in einer Haushaltsgemeinschaft lebenden Familienangehörigen als Wohnung genutzt werde. Der Steuerpflichtige muss aber die tatsächliche Sachherrschaft an den Räumen haben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 160
ZAAAA-97399

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