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BFH Urteil v. - III R 163/82 BStBl 1987 II S. 161

Gesetze: AO (1977) § 173 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2

Leitsatz

Nachträglich bekanntgewordene Tatsachen, die zu einer Steuerminderung führen, liegen nach einer vorangegangenen Gewinnschätzung dann vor, wenn sich aus einer Gesamtwürdigung der Tatsachen eine niedrigere Steuer ergibt (Anschluß an , BFHE 144, 521, BStBl II 1986, 120).

Hat das Finanzamt den laufenden Gewinn und den Veräußerungsgewinn im Sinne des § 16 EStG geschätzt, so sind beide Gewinnbeträge je eine Tatsache im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 AO (1977).

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 161
BFHE S. 208 Nr. 148,
ZAAAA-98024

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