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BFH Urteil v. - I R 67/84 BStBl 1988 II S. 927

Gesetze: AO (1977) §§ 118, 160AStG § 16

Leitsatz

1. Das Verlangen nach Empfängerbenennung gemäß § 16 AStG i. V. m. § 160 AO (1977) ist kein Verwaltungsakt i. S. des § 118 AO (1977), sondern eine Vorbereitungshandlung zum Erlaß eines Verwaltungsakts (Anschluß an BFH-Entscheidung vom VIII R 371/83, BFHE 146, 99, BStBl II 1986, 537}.

2. Die Rechtmäßigkeit des Benennungsverlangens ist im Klageverfahren gegen den Steuerbescheid oder Feststellungsbescheid zu überprüfen, der durch das Verlangen vorbereitet wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 927
BFH/NV 1988 S. 1 Nr. 11
BFHE S. 5 Nr. 154,
LAAAA-98302

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