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BFH Urteil v. - I R 33/69 BStBl 1971 II S. 50

Leitsatz

Der schwarze Anzug eines Leichenbestatters ist als typische Berufskleidung anzusehen. Der für seine Anschaffung aufgewendete Betrag ist als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 50
BFHE S. 243 Nr. 100,
KAAAA-98658

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