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BFH Urteil v. - I R 197/70 BStBl 1973 II S. 391

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 1EStG § 7 Abs. 4EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7EStG §§ 12, 21 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2

Leitsatz

Erwirbt ein Kaufmann mit einem einheitlichen Vertrag mehrere Wirtschaftsgüter zu einem für jedes von ihnen einzeln vereinbarten Kaufpreis, so sind die gezahlten (und verbuchten) Kaufpreise als Anschaffungskosten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG maßgeblich, sofern sie nach den Umständen, die der Kaufmann im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kannte oder kennen mußte, sachlich gerechtfertigt waren - unbeschadet der Möglichkeit der Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 391
BFHE S. 509 Nr. 108,
XAAAA-99536

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