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BFH Urteil v. - VI R 22/72 BStBl 1975 II S. 111

Gesetze: EStG § 33

Leitsatz

Zu den Ehescheidungskosten, die nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden können, gehören nicht die Kosten für die Beschäftigung eines Detektivs, der im Auftrag des Steuerpflichtigen Material zum Nachweis eines Verschuldens des Ehegatten beschaffen soll.

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 111
BFHE S. 90 Nr. 114,
MAAAB-00178

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