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BFH Urteil v. - V B 52/73 BStBl 1975 II S. 239

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3UStG (1967) § 16UStG (1967) § 18

Leitsatz

Hat das FA zunächst durch einen vorläufigen Umsatzsteuerbescheid eine negative Steuerzahlungsschuld festgesetzt und setzt es im endgültigen Umsatzsteuerbescheid die Umsatzsteuer auf 0 DM fest, so handelt es sich bei dem endgültigen Umsatzsteuerbescheid hinsichtlich der Differenz um einen vollziehbaren Verwaltungsakt, dessen Vollziehung bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 69 Abs. 3 FGO insoweit ausgesetzt werden kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 239
BFHE S. 169 Nr. 114,
AAAAB-00237

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