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BFH Urteil v. - II R 80/73 BStBl 1975 II S. 454

Gesetze: GrEStG § 11 Abs. 1 Nr. 7

Leitsatz

Zu den Entschädigungen im Sinne des Landbeschaffungsgesetzes vom (BGBl I 1957, 134), die Teil der Bemessungsgrundlage für die Steuer gem. § 11 Abs. 1 Nr. 7 GrEStG sind, gehören nicht die Vermessungs- und Vermarkungskosten, die der Bundesrepublik Deutschland entstehen, um das für eine Enteignung vorgesehene Grundstück bezeichnen zu können.

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 454
BFHE S. 147 Nr. 115,
JAAAB-00341

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