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BFH Urteil v. - VI R 162/74 BStBl 1977 II S. 117

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4EStG § 9 Abs. 1EStG § 12 Nr. 1LStR (1972) Abschn. 21a Abs. 1

Leitsatz

Aufwendungen für den Wechsel einer Familienwohnung (Umzugskosten) gehören zu den Werbungskosten, wenn sie beruflich veranlaßt sind. Diese auch dann gegeben sind, wenn der Arbeitnehmer als Folge des Wechsels seines Arbeitgebers oder aus betrieblichen Gründen eine neue Arbeitsstätte erhalten hat und er mit seiner Familie in die Nähe seines neuen Arbeitsplatzes zieht, um so die Zeitspanne für die täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich zu vermindern.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 117
BFHE S. 27 Nr. 121,
QAAAB-00891

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