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BFH Urteil v. - VI R 165/78 BStBl 1980 II S. 395

Gesetze: EStG (1971) § 9 Abs. 1

Leitsatz

Aufwendungen eines Arbeitnehmers aus einer zugunsten seines Arbeitgebers übernommenen Bürgschaft können auch dann als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein, wenn sich der Arbeitnehmer nicht in erster Linie zur Sicherung und Erhaltung seiner Arbeitseinkünfte aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis, sondern vor allem im Hinblick auf seine künftige berufliche Tätigkeit verbürgt hatte.

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 395
BFHE S. 282 Nr. 130,
NAAAB-01919

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