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BFH Urteil v. - VI R 16/82 BStBl 1984 II S. 436

Gesetze: EStDV § 60EStG § 42a

Leitsatz

Eine eigenhändige Unterschrift i.S. des § 60 Abs. 1 Satz 2 EStDV (§ 42 Abs. 2 Satz 4 EStG) liegt bei Verwendung von vorab unterschriebenen Unterschriftszetteln auch dann nicht vor, wenn dem Steuerpflichtigen vor Absendung der Steuererklärung an das FA eine "Vorausberechnung" seines Steuerberaters, aus der die Besteuerungsgrundlagen ersichtlich sind, zugegangen ist mit der Aufforderung, dem Steuerberater etwaige Änderungen unverzüglich mitzuteilen (Anschluß an , BFHE 139, 158, BStBl II 1984, 13).

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 436
BFHE S. 149 Nr. 140,
WAAAB-02914

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