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LAG Niedersachsen 04.04.2003 16 Sa 1646/02, NWB 51/2003 S. 382

Schwerbehindertenrecht | Kündigung durch Insolvenzverwalter

Auch in einem Insolvenzverfahren kann einem Schwerbehinderten nicht ohne Zustimmung des Integrationsamts gekündigt werden. Ein Antrag auf Neufestsetzung des Grads der Behinderung unterfällt nicht der Insolvenzanfechtung, da er nur zu einer Feststellung des Versorgungsamts führt, die zunächst keine Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis hat und insbesondere keinen Vermögensanspruch (§ 38 InsO) begründet (, MDR 2003, 1303).