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Finanzgericht Bremen Urteil v. - 298136K 5

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a S. 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a S. 2, ZPO § 323

Zahlungen aufgrund einer privaten Versorgungsrente als Leibrente oder als dauernde Last

Einkommensteuer 1990 und 1991

Leitsatz

1. Bei einer privaten Versorgungsrente muss die „Abänderbarkeit” – als Voraussetzung für das Vorliegen dauernder Lasten und nicht nur einer nur mit dem Ertragsanteil abziehbaren Leibrente – nicht unbedingt ausdrücklich durch den Hinweis auf § 323 ZPO geregelt sein. Sie kann sich auch aus der Rechtsnatur des Versorgungsvertrags ergeben (Anschluss an , BStBl II 1992, 499).

2. Die Parteien eines Erbauseinandersetzungsvertrags haben eine Leibrente vereinbart, wenn sie die Zahlungen nicht von der Leistungsfähigkeit des Übernehmers abhängig gemacht und ohne Bezugnahme auf § 323 ZPO eine Wertsicherungsklausel (Anknüpfung an Lebenshaltungsindex) vereinbart haben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
RAAAB-07132

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