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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 18 K 7931/00 E EFG 2003 S. 1548

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1, EStG § 33 Abs. 2 Satz 1

Aufwendungen im Zusammenhang mit sog. Leihmutterschaft keine außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

1. Aufwendungen für Leihmutterschaft stellen keine als außergewöhnliche Belastung abziehbaren Kosten einer Heilbehandlung wegen Empfängnisunfähigkeit oder einer durch Kinderlosigkeit verursachten seelischen Störung dar.

2. Der Zwangsläufigkeit dieser Aufwendungen steht überdies der vorsätzliche Verstoß gegen die Vorschriften des Embryonenschutzgesetzes und des Adoptivvermittlungsgesetzes entgegen. Denn die Beachtung der inländischen Rechtsordnung muss als zumutbar angesehen werden.

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 1452 Nr. 24
EFG 2003 S. 1548
EFG 2003 S. 1548 Nr. 21
HAAAB-07413

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