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BBK Nr. 2 vom Seite 65 Fach 5 Seite 690

Wichtige Werte in der Sozialversicherung 2004

von Ass. Bernd Borrmann, Recklinghausen
Kernaussagen

Wie in den Vorjahren hat der Gesetzgeber die Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen für die Sozialversicherung und die Sachbezugswerte für das Kj 2004 angepasst. Besondere Versicherungsgrenzen ergeben sich bei geringfügigen Beschäftigungen und im Niedriglohnsektor.


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Kurzgliederung

I.
Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung 2004
III.
Besondere Versicherungsgrenzen
Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
Geringverdiener
Geringfügige Beschäftigung und Tätigkeiten
Einmalzahlungen
Gleitzone im Niedriglohnsektor
II.
Bezugsgröße in der Sozialversicherung
IV.
Bewertung der Sachbezüge 2004

I. Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze 2004

1. Rentenversicherung

1.1 Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt nach § 275c SGB VI für das Kj 2004 61 800 € jährlich und 5 150 € monatlich. Im Beitrittsgebiet betragen die entsprechenden Werte aufgrund des niedrigeren Einkommensniveaus 52 200 € jährlich und 4 350 € monatlich. Sie gelten für alle Arbeitsverhältnisse mit Arbeitgebern in der ehemaligen DDR, aber auch für Zweigniederlassungen und selbständige Betriebsstätten westdeutscher Unter...