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Arbeitshilfe März 2020

Grundstückskaufvertrag: Angebot und Annahme – Muster

Dr. Ulrich Hönle
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Der Grundstückskaufvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der notariellen Beurkundung, § 311b BGB, auch wenn er in Angebot und Annahme aufgespalten wird. Der Kauf eines Grundstücks erfordert neben dem Abschluss des schuldrechtlichen Kaufvertrags auch die Einigung der Parteien über den Eigentumsübergang (sogenannte Auflassung).

Die Praxishinweise in der Schreibvorlage dienen dem besseren Verständnis und erläutern wesentliche Zusammenhänge. Bei der Textverarbeitung lassen sich die Praxishinweise ohne Weiteres entfernen.

Weitere ggf. in Betracht kommende Muster: