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BFH Urteil v. - I R 352/83

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war in den Streitjahren zunächst als Verwaltungsleiter bei einer Anlagenberatungsgesellschaft tätig, von der er neben einem Grundgehalt eine umsatzabhängige Provision (Overhead) bezog. Seit Oktober 1978 betätigte er sich gewerblich als Sachverständiger für den Warenterminhandel.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 644
KAAAB-28077

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