Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - VIII R 103/80

Der Kläger betreibt in Berlin eine auf ein ausländisches Land (X) spezialisierte Ferienhausvermittlung. Das Hauptbuchungsgeschäft in Berlin erstreckt sich auf das Frühjahr. Hierfür hat der Kläger im Obergeschoß eines Einfamilienhauses zwei Büroräume eingerichtet. Er und seine Ehefrau wohnen in den Sommermonaten überwiegend in X. Von hier aus greift der Kläger in die Abwicklung der Ferienhausgeschäfte ein, insbesondere wenn es beim Wechsel der Feriengäste wegen unterlassener Reinigung oder einer gelegentlichen Doppelbuchung Schwierigkeiten gibt. Der Ferienhauskatalog enthält den Hinweis, daß der Kläger seinen Kunden in seinem Haus in X vom 1. Juni bis zum 1. November in derartigen Fällen zur Verfügung steht und fernmündlich zu erreichen ist.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 160
BFH/NV 1987 S. 160 Nr. -1
SAAAB-28313

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen