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BFH Urteil v. - VI R 40/90

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Lehrer. Er nahm im Streitjahr 1986 an einer Weiterbildung zum Erwerb der Lehrbefähigung an Schulen in der Sekundarstufe II im berufsbildenden Bereich teil. Am Ende des 2 1/2jährigen Studiums steht eine Staatsprüfung. Während der Dauer der Weiterbildung hatte der Kläger unter Fortzahlung seines Gehalts in voller Höhe anstelle von wöchentlich 23 Stunden sechs Stunden pro Woche zu unterrichten. Er war verpflichtet, mindestens 17 Wochenstunden an Lehrveranstaltungen der Universität bzw. des Wissenschaftlichen Seminars teilzunehmen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 546
BFH/NV 1994 S. 546 Nr. 8
VAAAB-35213

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