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BFH Beschluss v. - V B 70/96

Der Kläger und Beschwerdegegner (Kläger) organisierte in den Jahren 1982 bis 1985 Zerlegekolonnen, deren Mitglieder (gelernte Metzger) für die X geschlachtete Tiere zerlegten. In den Jahren 1986 -- 1988 übte er diese Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH (der Klägerin und Beschwerdegegnerin -- Klägerin --) aus. Die Verpflichtung, sämtliche im Betrieb der X anfallenden Zerlegungen von Schlachttieren auszuführen, wurde vom Kläger bzw. später von der Klägerin übernommen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 718
BFH/NV 1997 S. 718 Nr. -1
JAAAB-39154

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