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BFH Urteil v. - VI 291/62 U BStBl 1963 III S. 329

Leitsatz

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die Beaufsichtigung des Kindes einer Angestellten während der Dienstzeit, so kann es sich dabei um eine Annehmlichkeit handeln, die nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehört.

Fundstelle(n):
BStBl 1963 III Seite 329
BFHE 1964 S. 35 Nr. 77
UAAAB-47729

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