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BFH Urteil v. - VI 84/60 U BStBl 1961 III S. 188

Leitsatz

  1. Der Senat verbleibt bei der ständigen Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs und des Bundesfinanzhofs, daß "gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen" im Sinne des § 12 Ziff. 2 EStG alle Personen sind, die nach bürgerlichem Recht einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch haben können. Unerheblich ist, ob nach bürgerlichem Recht unter Berücksichtigung der persönlichen Bedürftigkeit oder Leistungsfähigkeit der Beteiligten ein Unterhaltsanspruch tatsächlich besteht.

  2. Bedeutung der Rechtsentwicklung bei der Auslegung zweifelhafter Rechtsbegriffe.

  3. Auslegung der im bürgerlichen Recht geprägten Rechtsbegriffe im Steuerrecht.

Fundstelle(n):
BStBl 1961 III Seite 188
BFHE 1961 S. 515 Nr. 72
VAAAB-47733

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