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BFH Urteil v. - I 164/62 U

Leitsatz

Die kurz vor dem Ende eines Wirtschaftsjahres vorgenommene Erhöhung der Gehaltsbezüge eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH fällt auch dann unter das in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs entwickelte grundsätzliche Rückwirkungsverbot, wenn die Gehaltserhöhung nicht über den laufenden Veranlagungszeitraum zurückgreift und tantiemeartige Bezüge zum Gegenstand hat.

Fundstelle(n):
VAAAB-48060

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