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BFH Urteil v. - V 92/61 S

Leitsatz

  1. Eine in einem Betriebsprüfungsbericht geäußerte Rechtsauffassung kann grundsätzlich nicht als verbindliche Auskunft des Finanzamts gewertet werden.

  2. Das Finanzamt ist bei der Veranlagung an eine Rechtsauffassung, die es entsprechend dem Vorschlage des Betriebsprüfers den Veranlagungen für die Vorjahre zugrunde gelegt hatte, grundsätzlich nicht gebunden.

Fundstelle(n):
EAAAB-48096

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