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BFH Urteil v. - III 116/61

Leitsatz

Wegen hoher Gewinnaussichten kann die Kapitalforderung aus der Einlage eines typischen stillen Gesellschafters in der Regel nur dann mit einem höheren Betrag als dem Nennwert bewertet werden, wenn die Einlage nach der Vertragsgestaltung für eine gewisse Zeit seitens des Geschäftsinhabers unkündbar ist. Diese Voraussetzung ist nicht gegeben, wenn die Einlage zum Schluß eines jeden Geschäftsjahres vom Geschäftsinhaber gekündigt werden kann.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
RAAAB-48981

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