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BFH Urteil v. - I 77/64 BStBl 1967 III S. 334

Leitsatz

Die Abschreibung des für einen erworbenen Geschäftswert gezahlten (aktivierten) Betrages ist nur möglich, wenn sich die Zahlung bis zum Ende desjenigen Geschäftsjahres, in dem die Zahlung erfolgte, als eine Fehlmaßnahme erweist oder späterhin Umstände dargetan werden, die ein Absinken des Geschäftswert unter den seinerzeit aufgewendeten Betrag erkennen lassen.

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 334
BFHE 1967 S. 198 Nr. 88
EAAAB-49149

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