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BFH Urteil v. - IV 191/63 BStBl 1967 III S. 790

Leitsatz

Wurde über das Vermögen einer Gesellschaft der Konkurs eröffnet, bevor der Feststellungsbescheid dem geschäftsführenden Gesellschafter zugegangen ist, kann jeder Gesellschafter gegen den Feststellungsbescheid Rechtsbehelfe einlegen, selbst wenn hinsichtlich seiner Beschwer nicht die Voraussetzungen des § 239 Abs. 1 Nr. 1 AO a. F. vorliegen.

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 790
BFHE 1968 S. 87 Nr. 90
CAAAB-49209

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