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BFH Urteil v. - VI R 174/67

Leitsatz

Bei den Veranlagungssteuern sind infolge des für sie geltenden Abschnittsprinzips die Grundlagen der Besteuerung bei jeder Veranlagung selbständig festzustellen und der Sachverhalt und die Rechtslage neu zu prüfen. Stellt sich heraus, daß das FA bei einer früheren Veranlagung eine Rückstellung zu Unrecht anerkannt hat, so steht diese Anerkennung nicht der Richtigstellung bei einer späteren Veranlagung durch Auflösung der Rückstellung entgegen.

Fundstelle(n):
NAAAB-50085

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