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BFH Urteil v. - VI R 240/68

Leitsatz

  1. Wenn im Verfahren der einheitlichen Gewinnfeststellung streitig ist, wer an dem festgestellten Betrag beteiligt ist, ist auch die Personengesellschaft selbst, vertreten durch ihre Geschäftsführer, zur Einlegung von Rechtsbehelfen befugt.

  2. Die gleiche Befugnis steht den Gesellschaftern zu, deren Beteiligung am festgestellten Gewinn umstritten ist. Diese Gesellschafter sind in einem von der KG betriebenen Verfahren beizuladen (notwendige Beiladung).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
CAAAB-50430

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