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FG Berlin 03.05.2005 8 B 8090/04, NWB direkt 30/2005 S. 8

Berücksichtigung eines Verlustvortrags in Einbringungsfällen

Für die Auslegung des § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG spielt der steuerliche Übertragungszeitpunkt keine Rolle. Die Regelung des § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG stellt vielmehr allein darauf ab, ob im Zeitpunkt der handelsrechtlichen Beendigung der übertragenden Gesellschaft deren Geschäftsbetrieb noch werbend tätig war.