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BFH 31.05.2005 X R 36/02, BBK 17/2005 S. 4525

Inanspruchnahme eines Bürgen bei einer im Betriebsvermögen gehaltenen GmbH-Beteiligung

Wird ein Bürge für Verbindlichkeiten einer GmbH in Anspruch genommen, deren Beteiligung er in seinem Betriebsvermögen hält, so führt die Inanspruchnahme des Bürgen nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten auf seine GmbH-Beteiligung, sondern zu Betriebsausgaben. Der X. Senat des BFH knüpft mit seiner Entscheidung vom an die Rechtsprechung des VIII. Senats (Urteil vom - VIII R 27/00, BStBl 2002 II S. 733) an, der zwischen GmbH-Beteiligungen, die im Privatvermögen gehalten und von § 17 EStG erfasst werden, und im Betriebsvermögen gehaltenen GmbH-Beteiligungen unterschieden hat. Während im Bereich des § 17 EStG die Zahlung des Bürgen zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die im Privatvermögen gehaltene GmbH-Beteiligung führt, wenn die Bürgschaft Eigenkapital ersetzenden Charakter h...