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StuB Nr. 2 vom Seite 81

Übertragender Rechtsträger als Steuerschuldner bei Ausgliederung durch Neugründung

RA Dr. K. Jan Schiffer und RA Michael von Schubert, beide Bonn

Der BFH hatte sich mit den steuerlichen Folgen einer Ausgliederung durch Neugründung gem. § 123 Abs. 3 Nr. 2 UmwG zu befassen (Urteil vom  - I R 99/00; Vorinstanz FG Baden-Württemberg, EFG 2000 S. 1161). Dabei stellte der BFH mit umfangreichen Nachweisen fest, dass in der Literatur im Zusammenhang mit der Ausgliederung nach § 123 Abs. 3 UmwG 1995 zwar von „partieller Gesamtrechtsnachfolge” oder „geteilter Gesamtrechtsnachfolge” oder auch „geteilter Gesamtrechtsnachfolge kraft Rechtsgeschäfts” gesprochen werde, es sich bei der Ausgliederung gleichwohl aber nicht um den Übergang des gesamten Vermögens eines untergegangenen Rechtsträgers handele. Es liege vielmehr eine besondere Übertragungsart vor, die es gestatte, anstelle der Einzelübertragung verschiedener Vermögensgegenstände eine allein durch den Parteiwillen zusammengefasste Summe von Vermögensgegenständen in einem Akt zu übertragen. Aus dem Umstand, dass das Gesetz diese Art der Übertragung ermögliche, könne nicht ohne weiteres geschlossen werden, dass diese prozessual andere Folgen als eine Einzelübertragung habe. Bei einer Ausgliederung durch Neugründung gem. § 123 Abs. 3 Nr. 2 UmwG 1995 sei der übernehmende Rechtsträger deshalb nicht Gesamtrechtsnachfolger des übertragenden Rechtsträgers. Dieser bleibe Steuersch...