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StuB Nr. 2 vom Seite 83

Behandlung von Preisgeldern

( I)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder entfällt die Nr. 4 des .

Hinweis: In dieser Nr. 4 geht es um Filmpreise für künstlerische Einzelleistungen, die unter bestimmten Voraussetzungen nicht der ESt unterliegen.