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StuB Nr. 2 vom Seite 57

Die neuen Regelungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung nach § 8a KStG

von Dipl.-Kfm. André Briese, M.A., Berlin
Die Kernfragen:
  • Welcher Anwendungsbereich ergibt sich aus dem neuen § 8a KStG?

  • Welche Steuerfolgen treten durch die vGA-Umqualifizierung ein?

  • Welche besonderen Gestaltungen sind zu beachten?

I. Einleitung

Das Gesetz mit dem bürokratisch anmutenden Titel „Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz” (Korb II) hat die Regelung des § 8a KStG zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung neu gefasst. Anlass war, dass die bisherige Fassung nur ausländische Anteilseigner erfasste und daher vom EuGH für europarechtswidrig erklärt wurde. Der Gesetzgeber reagierte darauf, indem er den Anwendungsbereich der Norm auch auf Darlehensbeziehungen zwischen inländischen Kapitalgesellschaften und ihren inländischen Anteilseignern ausdehnte.

§ 8a KStG qualifiziert Vergütungen für Fremdkapital, die eine inländische Kapitalgesellschaft oder eine ihr nachgeschaltete Personengesellschaft an ihren wesentlich beteiligten Anteilseigner oder an eine ihm nahe stehende Person oder an einen rückgriffsberechtigten Dritten abführt, unter bestimmten Voraussetzungen als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA). Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf sollte dabei eine Freigrenze von...