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StuB Nr. 4 vom Seite 157

Abrechnung von Mini-Jobs ab dem 1. 4. 2003 im Überblick

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Bonn/Troisdorf
Die Kernfragen:
  • Worauf beziehen sich die Änderungen des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt?

  • Welche Änderungen ergeben sich bei den sog. Mini-Jobs?

  • Welche Besteuerungsmöglichkeiten bestehen bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen?

Der Deutsche Bundestag hat am aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit den von den Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt angenommen. Der Bundesrat hat diesem Gesetz nicht zugestimmt. Erst im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat konnte eine Einigung gefunden werden. Der Bundestag hat dann das Gesetz unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses beschlossen. Der Bundesrat stimmte diesem am zu. Neben Änderungen im Sozialversicherungsrecht hat der Gesetzgeber auch Änderungen des ESt-Rechts beschlossen. Diese beziehen sich insbesondere auf die Abschaffung der Steuerfreiheit von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen bei Einführung einer neuen LSt-Pauschalierung für Mini-Jobs gem. § 40a Abs. 2 EStG sowie die Einführung einer Steuerermäßigung bei Aufwendungen für ...