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StuB Nr. 6 vom Seite 273

Zuletzt, aber nicht am Rande: Neues zu Steuern und Ehe

RA Dr. K. Jan Schiffer, Bonn und Ass. iur. Nathalie Hecker, Köln

Mit Urteil vom  - II R 23/01 (Vorinstanz: ) kam der BFH zu dem Ergebnis, dass der als Alleinerbe überlebende Ehegatte gegen seine verstorbene Ehefrau (Erblasserin) keine Ausgleichsansprüche für zugunsten der Verstorbenen über lange Jahre getätigte Steuerzahlungen als Nachlassverbindlichkeiten geltend machen kann. Zwar sei ein solcher Anspruch grundsätzlich gegeben, wenn ein Ehegatte gesamtschuldnerisch auch für den anderen haftet, jedoch gelte dies nur, soweit nichts anderes bestimmt sei. Eine abweichende Bestimmung erblickte der BFH schon in einer jahrelangen Übung der zusammenveranlagten Eheleute, wonach die von beiden geschuldeten ESt stets allein von dem überlebenden Ehegatten gezahlt wurden. Diese Handhabung (konkludentes Verhalten) lässt aus Sicht des BFH denS. 274Schluss zu, dass auf einen internen Ausgleich i. S. des § 426 Abs. 1 BGB verzichtet wurde. Wer diesem Schluss erst nach dem Tod des Ehegatten widerspricht, hat die zur Begründung seiner Einwendungen vorgetragenen Tatsachen zu beweisen! Die Ehe verpflichtet hier also über den Tod hinaus. Eine schriftliche Vereinbarung, was wirklich gemeint war, wäre hier bares Geld wert gewesen. Auch in ein...