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StuB Nr. 6 vom Seite 254

Die Mutter-Tochter-Richtlinie in der geänderten Form ab dem 1. 1. 2005

von Dr. Norbert Dautzenberg, Aachen
Die Kernfragen:
  • Was ist das eigentliche Anliegen der Mutter-Tochter-Richtlinie?

  • Welche Neuerungen ergeben sich bei der Mindestbeteiligungsquote?

  • Auf welche wesentliche Neuerung ist des Weiteren hinzuweisen?

I. Einführung

Der Ministerrat der EU hat im Dezember 2003 mit der erforderlichen Einstimmigkeit einige bedeutsame Änderungen zur Mutter-Tochter-Richtlinie aus dem Jahre 1990 beschlossen. Die Verabschiedung der Änderungsrichtlinie, die in einem bis dahin bei EG-Vorschriften über die direkten Steuern nie gekannten Tempo behandelt und verabschiedet werden konnte, bietet einen guten Anlass, das System der Mutter-Tochter-Richtlinie für die Besteuerung grenzüberschreitender Konzerne in seiner aktuellen Form nochmals im Zusammenhang darzustellen.

II. Das System der Mutter-Tochter-Richtlinie

1. Die Grundwertungen der Richtlinie

Die Mutter-Tochter-Richtlinie beansprucht in ihrem Titel, eine Art „Grundgesetz” für die laufende Besteuerung europäischer Konzerne darzustellen, denn sie bezeichnet ihren Inhalt als „das gemeinsame Steuersystem für Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten”. In Wahrheit konzentriert sich der Richtliniengeber dagegen auf ein einziges Spezialproblem: Er will eine Kumulation mehrerer verschiedener KSt-Belastungen innerhalb des KSt-Sektors vermeiden, damit es durch die Gründung ausländ...