Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 7 vom Seite 331

Insolvenzfestigkeit von Konzernverrechnungsklauseln

– RA Mark T. Singer, Neuss –

Mit Urteil vom  - IX ZR 224/03 (ZInsO 2004 S. 973) hat der BGH entschieden, dass dann, wenn dem konzernangehörigen Vertragspartner des Schuldners nach seinen AGB die Befugnis eingeräumt wird, gegen die Hauptforderung des Schuldners mit Gegenforderungen anderer Konzerngesellschaften aufzurechnen, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erklärte Aufrechnung unzulässig ist.

Praxishinweise: (1) Eine stark zunehmende Anzahl von Insolvenzen einerseits und eine im Zuge der neuen InsO zum Schutz des schuldnerischen Vermögens und letztlich zur Mehrung der Masse restriktiveren Gestaltung der Verwertungsmöglichkeiten von Sicherheiten andererseits zwingen immer mehr Unternehmen (und ihre Berater) verstärkt zum Versuch, sich auf vertraglicher Grundlage gegen das Insolvenzrisiko ihres Vertragspartners abzusichern. Zu diesem Instrumentarium gehören neben den sog. Lösungsklauseln (dazu Wilhelm, StuB 2004 S. 237 f.) namentlich auch die sog. Konzernverrechnungsklauseln, die ebenfalls erst in der Insolvenz ihre besondere Bedeutung gewinnen. Sie geben einem die Klausel einführenden Konzernunternehmen nämlich das Recht, mit Forderungen eines anderen Konzernunternehmens aufzurechnen. Durch Ausübung diese...