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StuB Nr. 7 vom Seite 332

Ansprüche aus dem Altersteilzeitverhältnis in der Insolvenz

Die in der Arbeitsphase der Altersteilzeit beim Blockmodell für die Zeit vor der Insolvenzeröffnung erarbeiteten Ansprüche sind Insolvenzforderungen, die für die Zeit danach erarbeiteten Ansprüche dagegen Masseverbindlichkeiten. Werden die Altersteilzeitverhältnisse über den frühestmöglichen Kündigungstermin hinaus fortgesetzt, entstehen neue Masseverbindlichkeiten i. S. von § 209 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 InsO. Dass die Arbeitnehmer von der Arbeitsleistung freigestellt waren, ändert daran nichts ( 10 AZR 600, 601, 602, 603/03).