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StuB Nr. 12 vom Seite 564

Krankengeld für Selbständige

Bei freiwillig versicherten hauptberuflichen Selbständigen sind für die Krankengeldberechnung nicht die tatsächlichen Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit zugrunde zu legen, selbst wenn die Fiktion in § 47 Abs. 4 Satz 2 SGB V, der zufolge das Krankengeld 70 % des Regelentgelts, das bei dieser Versichertengruppe 1/30 bzw. 1/40 der monatlichen Bemessungsgrundlage gem. § 240 SGB V beträgt, dazu führt, dass dann von zu hohen Einnahmen ausgegangen wird. Es wird damit bei dieser Versichertengruppe zwar der Grundsatz durchbrochen, dass im Sozialversicherungsrecht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gleichermaßen Maßstab für die Heranziehung zu Beiträgen wie für die Berechnung der Lohnersatzleistungen sein soll; eine gesetzliche Grundlage dafür, diese gleichsam fingierte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im Beitrags- und Leistungsbereich unterschiedlich zu definieren, ist aber nicht ersichtlich ().