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StuB Nr. 15 vom Seite 691

„Rettung” der Zulassung trotz Vermögenslosigkeit

– RA Mark T. Singer, Neuss –

In seinem Beschluss vom  - AnwZ (B) 43/03 (NJW 2005 S. 511 = ZInsO 2005 S. 213) hebt der BGH hervor, dass selbst für den sich im Vermögensverfall befindlichen RA ein zwingender Widerruf seiner Berufszulassung dann nicht in Betracht kommen muss, wenn seine Gesamtpersönlichkeit, die Umstände des Insolvenzverfahrens sowie die vereinbarten weitgehenden Beschränkungen, denen er sich nach Aufgabe der eigenen Kanzlei als angestellter Rechtsanwalt einer – angesehenen – Kanzlei arbeitsvertraglich unterworfen hat, ausnahmsweise den Schluss zulassen, dass eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden nicht gegeben ist.

Praxishinweise: (1) In jüngerer Vergangenheit nehmen Bedeutung und Anzahl von Insolvenzverfahren über Angehörige der kammerabhängigen freien Berufe stetig zu. Die Gründe für diese Entwicklung sind mannigfaltig. Vielfach beruhen sie auf Vermögensdispositionen außerhalb der eigentlichen Berufsausübung (z. B. steuersparende Anlagemodelle), nicht selten aber auch auf individuellen Leistungsdefiziten des Berufsträgers oder auf Mandanten- bzw. Honorarverlusten. Auch Rückschläge im privaten oder persönlichen Bereich können Berufsträger schnell in desolate wirtschaftliche Verhältnisse bringen, wel...