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StuB Nr. 16 vom Seite 757

Veräußerung einer Beteiligung i. S. des § 17 EStG gegen Leibrente – Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens

( II 24)

Auch bei einer Veräußerung einer Beteiligung i. S. des § 17 EStG kann der Veräußerer nach R 140 Abs. 7 Satz 2 EStR 2001 zwischen Sofortversteuerung und nachträglicher Versteuerung (R 139 Abs. 11 EStR 2001) wählen. In diesem Zusammenhang ist in letzter Zeit vermehrt die Frage herangetragen worden, ob im Falle der nachträglichen Versteuerung bei der Veräußerung einer Beteiligung i. S. des § 17 EStG unter Herrschaft des bisherigen Rechts für die ab dem Jahr 2002 zufließenden Leistungen das Halbeinkünfteverfahren gem. § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c EStG zur Anwendung komme. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder wird hierzu folgende Rechtsauffassung vertreten:

In Fällen, in denen die Veräußerung i. S. des § 17 EStG gegen Leibrente noch nach bisherigem Recht gem. § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c EStG i. V. mit § 52 Abs. 4b Nr. 2 EStG erfolgte, sind auch die ab dem Jahr 2002 zufließenden nachträglichen Leistungen nach bisherigem Recht, d. h. in voller Höhe, zu besteuern. Maßgeblich für die Art der Besteuerung des Veräußerungsgewinns ist bei der Regelung des § 17 EStG – der ein punktuelles Ereignis, die Veräußerung, erfassen will – der Zeitpunkt der Veräußerung. Wenn diese Veräußerung nach Maßgabe des bisherigen Rechts die Tatbestandsvoraussetzungen des § 17 EStG erfüllt und deren Rechtsfolge ausgelöst hat, so sind auch die nachträglichen Leis...