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StuB Nr. 16 vom Seite 757

Vorwegabzug bei Gesellschafter-Geschäftsführern

– Dipl.-Ök. StB Christian Gabriel, Wuppertal –

I. Vorbemerkungen

Der BFH hatte mit Urteil vom  - XI R 25/01 (StuB 2003 S. 83) entschieden, dass eine Kürzung des Vorwegabzugs bei nichtsozialversicherungspflichtigen Alleingesellschafter-Geschäftsführern nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a i. V. mit § 10c Abs. 3 Nr. 2 EStG nicht vorzunehmen ist, wenn die Gesellschaft ihm eine Altersversorgung zugesagt hat. Als Begründung wurde ausgeführt, dass durch die Zusage einer Altersversorgung die nach Handelsrecht gebotene Bildung der Pensionsrückstellung nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise einen Verzicht auf eine Gewinnausschüttung bzw. Auskehrung des Liquidationsgewinns darstellt. Dieser Erwerb von Anwartschaftsrechten auf die Altersversorgung führe daher aufgrund der entsprechenden Minderung seiner gesellschaftsrechtlichen Ansprüche zu einem Erwerb ausschließlich durch eigene Beiträge. Zweifelhaft war bislang, ob dies auch im Fall von mehrgliedrigen Gesellschaften gilt bzw. wenn der Gesellschafter nicht Alleingesellschafter ist.

II. Entscheidung des FG Köln

Das FG Köln hat in einem Urteil vom  - 6 K 5158/99 entschieden, dass bei einer GmbH mit zwei beteiligungsidentischen Gesellschafter-Geschäftsführern, identischen Gehältern und identischen Pensionszusag...